Schluss mit der Euro-Dauerrettung!

 

Gemäß Artikel 110 GG sowie nach geltender Rechtsprechung des BVerfG (Lissabon-Urteil vom 30.06.2009) gehört die Hoheit über die Staatsausgaben zum Kernbestand und unveräußerlichen Teil der staatlichen Souveränität. EU, EZB und ESM greifen mit ihrer Rettungspolitik unzulässig in diese Souveränitätsrechte ein. Die Politik hat ihr Versprechen gebrochen, niemals eine Haftung Deutschlands für Fremdschulden zuzulassen. Diese Rettungspolitik muss beendet werden, verbunden mit einem deutschen Austritt aus dem Euro-Verbund. Man wirft verlorenem Geld kein weiteres Geld hinterher. Jeder Aufschub einer solchen Problemlösung macht die Risiken unbeherrschbarer.