Der ursprüngliche Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde vom federführenden Bundesministerium in zwei eigenständige Gesetzentwürfe zerlegt. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung sowohl den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als auch den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung beschlossen. Diese stehen Anfang kommenden Jahres zur Beratung im Deutschen Bundestag an.

Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, sagt dazu:

„Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen wird sich der Wettbewerb vor allem im Niedriglohnsektor erheblich verschärfen. Wir wenden uns bereits Fachkräften aus Drittstaaten zu, obwohl wir die inländischen und innereuropäischen Potenziale bislang nicht ausgeschöpft haben. In den 28 EU-Staaten sind derzeit fast 17 Mio. Menschen arbeitslos. Darunter 3,5 Mio. Jugendliche unter 25 Jahren. Allein bei unserem direkten Nachbarn Frankreich beträgt die Jugendarbeitslosigkeit 21,5 %. In Italien 32,5 % und in Spanien sogar 34,9 %. (https://bit.ly/2rIUKFj).

Die vorgesehene Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Personen aus Drittstaaten zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche ohne feste Stellenzusage ist u.a. deshalb unverantwortlich. Hierbei handelt es sich um ein Trojanisches Pferd zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Die Anzahl der bisher nicht vollzogenen Abschiebungen, trotz Ausreisepflicht und fehlender Bleibeperspektive, sollten uns eine deutliche Warnung sein. Sie zeigen wie schwer es ist, sich von erfolglosen Arbeitsplatzsuchenden wieder zu trennen. Versagen die Vorkehrungen zur Lebensunterhaltssicherung – wie die aktuelle Diskussion um abgegebene Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zeigt – trägt der Steuerzahler die Kosten.

Vollkommen unklar ist, wie eine ausländische Qualifikation, die der deutschen Gesellen- oder Meisterqualifikation häufig unterlegen sein wird, in einem beschleunigten Verfahren überprüft werden soll. Abgesehen davon ist bekannt, dass man im Ausland alle nur erdenklichen Urkunden erhalten kann.

Unverständlich ist auch, dass für eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung lediglich „hinreichende Sprachkenntnisse“ verlangt werden, was dem Sprachniveau A2 entspricht. Das reicht zur Verständigung über einfachste Sachverhalte, vermutlich jedoch nicht für eine qualifizierte Ausbildung oder eine Beschäftigung in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), auf die das Gesetz unter anderem abstellt.“