Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, sagt dazu:
„Wenn Bund und Länder jetzt die offenen Forderungen privater Bürgerschaften übernehmen, frage ich mich, welche Bedeutung eine Bürgschaft zukünftig noch haben soll. Seinerzeit wurde vom Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, eine Aufnahme von Flüchtlingen von der Abgabe einer Bürgschaft abhängig zu machen. Mir erschließt sich nicht, aus welchem Grund nun doch der Steuerzahler für die Schulden der Bürgschaftsgeber aufkommen soll und wie diese Entscheidung denjenigen vermittelt werden soll, die ihrer Verpflichtung nachkamen.
Interessant ist auch, dass bislang nur von den Forderungen der gemeinsamen Einrichtungen des SGB II gesprochen wird. Da die Verpflichtungserklärung eine Bürgschaft zur Übernahme sämtlicher für einen Ausländer aufgewendeter öffentlicher Mittel darstellt, sind die im Raum stehenden 21 Mio. Euro nach meiner Einschätzung nur die Spitze des Eisberges.
Der von Bund und Ländern geplante Schuldenerlass für Flüchtlingsbürgen ist grundfalsch und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Wer eine Bürgschaft abgibt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Es dürfen keine weiteren Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden und ich fordere eine umfassende Aufklärung hinsichtlich der tatsächlich im Raum stehenden Rückforderungsansprüche.“