Noch vor der Wahl des EU-Parlaments soll im Frühjahr 2019 in Brüssel die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verabschiedet werden. Diese regelt u.a. die Leistung des Kindergelds in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Deutschland hatte sich im Rahmen dieses Verfahrens in Brüssel für eine Einführung der Indexierung des Kindergelds (Zahlung des Kindergelds für im EU-Ausland lebende Kinder unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten im Land des Wohnsitzes des Kindes) stark gemacht, stieß aber auf den Widerstand von 12 Mitgliedstaaten.

Der neue Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus stellt gegenüber der Welt am Sonntag (https://bit.ly/2ScAO9J) fest, dass sich der Deutsche Bundestag intensiver mit der EU-Gesetzgebung beschäftigen sollte. Der Bundestag mache von seinen Rechten viel zu wenig Gebrauch. Er könne unter Umständen sogar EU-Vorhaben „zu Fall“ bringen. Dem Bericht nach will es Ralph Brinkhaus zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit machen, dem Parlament mehr Einfluss in Brüssel zu verschaffen.

Der Bundestagsabgeordnete René Springer sagt dazu:

„In der Gesellschaft gibt es nach einer aktuellen Umfrage (https://www.welt.de/politik/deutschland/article180927774/Kindergeld-83-Prozent-gegen-Zahlungen-an-Kinder-im-EU-Ausland.html) eine Mehrheit für die Indexierung des Kindergelds für im EU-Ausland lebende Kinder. Den parlamentarischen Verlautbarungen folgend, will das auch die CDU. Allerdings betont sie, dass zuvor das EU-Recht entsprechend geändert werden müsse.

Nun kann der neue Unionsfraktionschef seinen großen Worten Taten folgen lassen. Ich fordere Ralph Brinkhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung keinesfalls der Änderung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zustimmt, solange darin nicht die Möglichkeit zur Indexierung des Kindergelds geregelt ist.
Im Übrigen werden wir als AfD dafür Sorge tragen, dass sich die EU keine zu großen Schuhe anzieht und Dinge regelt, zu deren Regelung sie gar nicht berufen ist. Insoweit kann ich mich den Aussagen von Herrn Brinkhaus nahezu uneingeschränkt anschließen.“